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INCOTERMS

Regeln für alle Transportarten:

EXW – Ex Works (Lieferung am Arbeitsplatz)

Der Verkäufer teilt dies dem Käufer mit, indem er die Ware zu dem zuvor in seinem Betrieb festgelegten Termin für die Bestellung des Käufers bereithält. Der Käufer nimmt die Waren vom Unternehmen entgegen, bereitet die für den Export erforderlichen Dokumente vor, erledigt die Zollverfahren und importiert die Waren in sein eigenes Land. Ab der Lieferung der Ware beim Unternehmen trägt der Käufer alle mit der Ware verbundenen Kosten und Risiken.

FCA – Free Carrier

Sobald der Verkäufer die Zollverfahren abschließt und die Ware zum angegebenen Datum und Ort der Aufsicht des ersten Spediteurs übergibt, ist der Liefervorgang abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle mit der Ware verbundenen Kosten und Risiken auf den Käufer über. Die Frachtkosten werden wie alle anderen Kosten vom Käufer getragen.
 

CPT – Frachtfrei

Der Verkäufer ist für die Bezahlung der Fracht bis zum Bestimmungsort verantwortlich. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur gehen alle mit der Ware verbundenen Risiken und Nichtfrachtkosten auf den Käufer über.

CIP – Fracht- und versicherungspflichtig

Der Verkäufer hat die gleichen Pflichten wie im CPT. Er muss jedoch eine Transportversicherung gegen das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung während des Transports der Ware abschließen.

DAT – Lieferung am Terminal

Die Ware wird dem Käufer an dem vom Käufer und Verkäufer bestimmten Endpunkt (dieser Punkt kann ein Hafen oder Zolllager oder das Werk des Käufers sein) zur Verfügung gestellt, wobei die Entladekosten vom Verkäufer getragen werden. Alle Zollverfahren, Kosten, Steuern, Zölle und Gebühren, die sich aus dem Zoll ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

DAP – Lieferung vor Ort

Dabei handelt es sich um die dem Käufer zur Verfügung gestellte Ware auf dem Transportfahrzeug, die zum Entladen an der vom Käufer und Verkäufer bestimmten Entladestelle (Hafenpier, Zollstelle, Flughafen) bereitsteht. Alle Zollverfahren, Kosten, Steuern, Zölle und Gebühren, die sich aus dem Zoll ergeben, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer übernimmt die Kosten für den Transport der Ware zum benannten Ort bzw. das mit dem Terminal verbundene Verlustrisiko.

DDP – Lieferung verzollt

Der Verkäufer bereitet die Ware gemäß den Vertragsbedingungen vor. Es bereitet die notwendigen Dokumente vor, die in seinem eigenen Land und im Land des Käufers verwendet werden sollen. Erledigt Export- und Importzollverfahren. Der Spediteur stellt das Fahrzeug zur Verfügung und übernimmt die Frachtkosten. Alle mit der Ware verbundenen Kosten und Risiken liegen bis zur Lieferung beim Verkäufer. Die Lieferung erfolgt an dem im Land des Käufers festgelegten Ort und Datum unter Zahlung der Zollsteuern.

Der Käufer zahlt den Warenpreis gemäß den Vertragsbedingungen und erhält die Ware.

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